Glossar

Schon gewusst?

In unserem Glossar haben wir die wichtigsten Fachbegriffe aus dem Bereich der Personaldienstleistung für Sie zusammengestellt.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Die in diesem Glossar verwendete Bezeichnung “Arbeitnehmer” sowie sonstige Personenbezeichnungen erfolgen geschlechtsunabhängig. Sie werden ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet.

A

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB genannt, enthalten alle vertraglichen Klauseln des Anbieters. Zur Standardisierung werden darin die vorformulierten Vertragsbedingungen des Anbieters übersichtlich abgebildet.

Die AGB enthalten grundlegend:

  • Zahlungsziele / ggf. Skonto
  • Lieferung
  • Haftung
  • Eigentumsvorbehalt
  • Gewährleistung
  • Rücktritt vom Vertrag / Widerrufsrecht

Die Verwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient unter anderem der Vereinfachung von Geschäftsprozessen. Durch die Anwendung der AGB müssen einzelne Vertragspunkte nicht verhandelt werden, da diese bereits durch die AGB geregelt werden.

Arbeitgeberpflichten

Die Pflichten von Arbeitgebern leiten sich sowohl aus den allgemeinen Gesetzgebungen für Arbeitgeber als auch aus dem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer ab.

Zu den Arbeitgeberpflichten gehören:

  • Beschäftigung des Arbeitnehmers gemäß der im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeit
  • Bezahlung des vereinbarten Lohnes an den Arbeitnehmer
  • Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen
  • Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern
  • Abführen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Datenschutzes bezüglich personenbezogener Daten

Arbeitnehmerpflichten

Die Arbeitnehmerpflichten werden in dem bestehenden Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber geregelt. Der Arbeitnehmer hat somit die vereinbarten Tätigkeiten am vereinbarten Arbeitsort und zur vertraglich festgelegten Arbeitszeit zu leisten.

Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung beschreibt das Dreiecksverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer, dem Personaldienstleister und dem Kundenbetrieb. Der Volksmund beschreibt die Arbeitnehmerüberlassung auch gern als Leiharbeit oder Zeitarbeit.

Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlässt. Die Überlassung von Arbeitnehmern an Kunden erfolgt vorübergehend bis zu einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG genannt, regelt die Überlassung von Arbeitnehmern an Kunden. Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten Arbeitnehmer im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis. Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Kunden eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen. Die Überlassung und das Tätigwerden lassen von Arbeitnehmern als Leiharbeitnehmer ist nur zulässig, soweit zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht.

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, kurz AÜV genannt, ist die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem Verleiher und dem Kunden. Die Schriftform ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zwingend vorgeschrieben! Der AÜV beinhaltet u.a.

  • Dauer des Vertrags
  • Branchenzugehörigkeit des Kunden
  • Equal Pay nach 9 bzw. 15 Monaten
  • Überlassungshöchstdauer
  • Anforderungsprofile
  • Vereinbarungen bzgl. Stundenverrechnungssatz, Arbeitszeit, Zulagen bzw. Zuschläge
  • Zuständigkeit bei der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen / Haftung

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz dient zur Sicherung des Gesundheitszustandes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Durch Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz sollen die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer langfristig verbessert und immer wieder angepasst werden. Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist notwendig, wenn Arbeitnehmer auf Arbeitsstellen eingesetzt werden sollen, die unter Umständen zu einer Gesundheitsgefährdung des Arbeitnehmers führen können. Vor der Einstellung wird eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt. Die Sicherheitsunterweisung muss bei Tätigkeitswechsel, nach einem Arbeitsunfall sowie mindestens einmal jährlich wiederholt werden.

Arbeitsstellen

Finden Sie passende Arbeitsstellen in Ihrer Region!

Arbeitsstellen sind Arbeitsplätze, welche durch den Arbeitgeber mit bestimmten Aufgaben und Tätigkeiten definiert sind. Unternehmen beschreiben Arbeitsstellen vor jeder Stellenausschreibung möglichst genau, um das Aufgabengebiet sowohl inhaltlich als auch disziplinarisch klar einzuordnen bzw. abzugrenzen.

arcus.plan bietet bundesweit sowohl im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung als auch in der Personalvermittlung verschiedenste Arbeitsstellen für gewerbliche Arbeitnehmer bis hin zu Fach- und Führungskräften an.

Arbeitsstellen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung basieren auf einem vertraglichen Arbeitsverhältnis zwischen arcus.plan und dem Arbeitnehmer. Hier werden die Regelungen der Tarifverträge zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und den Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in seiner jeweils geltenden Fassung angewandt. Im Bereich der Personalvermittlung erfolgt eine Direktanstellung im Kundenbetrieb.

Arbeitsunfall

Der Arbeitsunfall wird durch die gesetzliche Unfallversicherung abgegolten, sofern der betroffenen Person ein Unfall in der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg zugestoßen ist.

Arbeitsvermittlung

Die Arbeitsvermittlung, oder auch Personalvermittlung genannt, beschreibt die Tätigkeit, Arbeitsuchende in eine feste Beschäftigung bei einem Unternehmen zu vermitteln. Die Arbeitsvermittlung ist für Arbeitsuchende kostenfrei. Das einstellende Unternehmen trägt die Kosten der Arbeitsvermittlung.

Arbeitszeitkonto

Das Arbeitszeitkonto wird gemäß Tarifvertrag zum Ausgleich der Abweichungen zwischen der regelmäßigen Arbeitszeit pro Monat und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit pro Monat eingerichtet. Auf ein Arbeitszeitkonto können Plusstunden und Minusstunden übertragen werden.

Ausbildung

Die Ausbildung dient der theoretischen und praktischen Vermittlung von Fertigkeiten und Wissen. Im Zuge der Ausbildung werden dem Auszubildenden nicht nur neues Know-how, sondern auch methodische und didaktische Arbeitsansätze vermittelt. Eine Ausbildung wird im Zusammenspiel mit staatlichen Schulen und privaten Unternehmen durchgeführt. Hierbei übernimmt die schulische Einrichtung das theoretische Lernverfahren und das private Unternehmen die Vermittlung von praktischen Arbeitsinhalten. Am Ende einer Ausbildung steht für die Auszubildenden stets eine Abschlussprüfung fest. Der erfolgreiche Abschluss bescheinigt die erworbenen Leistungen und dessen Befähigung im jeweiligen Ausbildungsberuf.

Auskunftsanspruch des Zeitarbeitnehmers

Zeitarbeitnehmer können im Fall der Überlassung von ihrem Entleiher Auskunft über die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts verlangen.

B

Bauhauptgewerbe

Unternehmen, die dem Bauhauptgewerbe zugeordnet werden, beschäftigen sich in erster Linie mit Rohbebauungen im Hoch- und Tiefbau sowie Straßen- und Landschaftsbauarbeiten. Hinzu kommen verschiedenartige Bautätigkeiten, die in der Regel spezialisiert sind, wie beispielsweise die Zimmerei oder Gipserei. In Deutschland ist die Überlassung von gewerblichen Arbeitnehmern in dieses Gewerbe untersagt.

Befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Berufsausbildung

Die Berufsausbildung oder auch berufliche Bildung genannt, bezeichnet den Weg von Berufstätigen, welche sich einer meist dreijährigen Lehrzeit aussetzen, einen staatlich anerkannten Beruf zu erlernen. Eine Berufsausbildung ist daher eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf, welche überwiegend im dualen System (Ausbildungsbetrieb und Berufsschule) absolviert wird.

Bewerbung

Eine Bewerbung ist ein Angebot eines Arbeitsuchenden an einen Arbeitgeber in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst zur Begründung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.

Branchenzuschläge

Wenn ein Leiharbeitnehmer in bestimmten definierten Branchen ununterbrochen im selben Kundenbetrieb tätig ist, erhält er einen sogenannten Branchenzuschlag. Dies ist ein prozentualer Zuschlag auf seinen eigentlichen Stundenlohn, der eine stufenweise Annäherung des Lohns auf das Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammmitarbeiter ermöglichen soll. Der Branchenzuschlag ist erstmals nach vier beziehungsweise sechs Wochen zu zahlen.

D

Drehtürklausel

Die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) enthaltene Drehtürklausel soll verhindern, dass Personal entlassen oder nicht weiter beschäftigt wird und anschließend, innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden, als Leiharbeitskraft wieder im selben Unternehmen zu schlechteren Bedingungen eingesetzt wird.

Dreiecksverhältnis

Die Personalverleihung wird durch das Zeitarbeitsunternehmen durchgeführt, welches auch als Verleiher bezeichnet wird. Ein Unternehmen, welches sich Personal entleiht, wird im Weiteren Entleiher genannt, während das verliehene Personal als Leiharbeitnehmer bezeichnet wird. Wie diese Kurzbeschreibung zeigt, handelt es sich bei der Zeitarbeit um ein Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer. Hierbei wird zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsvertrag geschlossen, während zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher grundsätzlich keine vertraglichen Bindungen bestehen.

Die Besonderheit besteht darin, dass die Verleihung der Leiharbeitnehmer in der Regel an Unternehmen erfolgt, die einen kurzfristigen Personalengpass haben. Ist der Einsatz bei diesem Unternehmen beendet, wird der Arbeitnehmer an ein anderes Unternehmen verliehen. Besteht jedoch kein Bedarf, so erhält dieser weiterhin seinen vertraglich vereinbarten Lohn.

E

Entgeltgruppe

Die Entgeltgruppen sind Bestandteil des Entgelttarifvertrages. Sie regeln die Höhe der Vergütung für Beschäftigte. Jeder Entgeltgruppe ist eine spezifische Ausbildung, Qualifikation, Berufsbild und/oder Erfahrung zugeordnet.

Equal Pay

Mit dem Equal Pay-Grundsatz, der im April 2017 in Kraft getreten und in § 8 Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geregelt ist, erfolgte ein weiterer Schritt in Richtung Gleichstellung. Ab dem 10. Einsatzmonat ist dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers im Einsatzbetrieb zu zahlen.

Equal Treatment

siehe → Gleichstellungsgrundsatz / Gleichbehandlungsgebot

Erlaubnispflicht

Die Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis wird nach umfangreicher Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit erteilt. Ohne Erlaubnis ist eine Überlassung von Arbeitnehmern nicht zulässig.

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Sie gibt zeitgemäße Antworten auf die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft und stärkt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch höhere Transparenz und mehr Mitbestimmung der Bürger mit Blick auf ihre Daten. Gleichzeitig schafft die Verordnung einen zukunftsorientierten Rechtsrahmen für datenverarbeitende Unternehmen.

Die DSGVO schützt die Privatsphäre von Nutzern bei Big Data, Webtracking und Profilbildung und definiert das „Recht auf Vergessenwerden“ und auf Datenportabilität. Wenn Sie z.B. die Dienste eines sozialen Netzwerks nicht mehr nutzen wollen, entfällt der ursprüngliche Zweck der Datenerhebung. Ihre Daten dürfen dann nicht mehr genutzt werden, liegen aber noch vor, damit Fragen z.B. zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung untersucht werden können.

Sie erhöht außerdem die Transparenzpflichten von Unternehmen gegenüber ihren Kunden und erweitert die Rechte der Betroffenen, etwa das Recht auf Auskunft.

Denn: Betroffene müssen wissen, was mit ihren Daten geschieht und zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden. Die DSGVO schreibt einfache und verständliche Datenschutzerklärungen vor. Auch können Datenschutzsiegel und Zertifizierungen für mehr Transparenz sorgen. All das sorgt für mehr Kontrolle und Transparenz bei der Datenverarbeitung.

G

Gesamtverband der Personaldienstleister

Der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V., kurz GVP genannt, ist ein Arbeitgeberverband der deutschen Zeitarbeitsunternehmen. Er vertritt als mitgliederstärkster Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche die Interessen von über 5.600 Mitgliedsunternehmen.

Gleichbehandlungsgebot

Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (Gleichstellungsgrundsatz).

H

Hilfstätigkeiten

Hilfskraft, Aushilfskraft, Ungelernter, Hilfsarbeiter, Gehilfe, Helfer oder Handlanger ist eine Berufsbezeichnung für eine Arbeitskraft ohne (branchenspezifische) Berufsausbildung, die Hilfstätigkeiten nach betrieblicher Einweisung verrichtet. Sie stellt die niedrigste berufliche Klasse nach Berufsbildungsabschluss dar.

I

iGZ-Tarifvertrag

Auf die Arbeitsverhältnisse mit unseren Leiharbeitnehmern finden die zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, kurz iGZ e.V., und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossenen Tarifverträge Anwendung – bestehend aus Entgeltrahmentarifvertrag, Entgelttarifvertrag, Manteltarifvertrag und Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Informationspflicht

Die DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) fordert insbesondere transparente Informationen. Jede Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet (Verantwortlicher), muss den Personen, deren Daten verarbeitet werden (Betroffener), alle Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache übermitteln. So werden die betroffenen Personen in die Lage versetzt, ihre Rechte angemessen ausüben zu können.

J

Jahressonderzahlungen

Jahressonderzahlungen sind jährliche Zahlungen in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Nach dem sechsten ununterbrochenen Beschäftigungsmonat hat ein Leiharbeitnehmer Anspruch auf Jahressonderzahlungen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die Details dazu sind im Manteltarifvertrag iGZ geregelt.

K

Konkretisierung

Der Kunde sowie der Personaldienstleister müssen eine Arbeitnehmerüberlassung im zu schließenden Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnen (Offenlegung) und die zu überlassenden Arbeitnehmer vor Beginn der Überlassung unter Bezugnahme auf diesen Vertrag namentlich benennen (Konkretisierung).

Kurzarbeit

Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls. Von der Kurzarbeit können alle oder nur ein Teil der Arbeitnehmer eines Betriebes betroffen sein.

L

Leiharbeit

Die Leiharbeit ist unter anderem bekannt als Zeitarbeit → Arbeitnehmerüberlassung.

Leiharbeitnehmer

Ein Leiharbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) vom Arbeitgeber (Verleiher) an ein Kundenunternehmen (Entleiher) vorübergehend zur Erbringung von Arbeitsleistung überlassen (ausgeliehen) wird.

M

Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit

Dieses Merkblatt enthält die wesentlichen Inhalte des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und spiegelt die Rechtsauffassung der Bundesagentur für Arbeit wieder.

Midijob

Als Midijob / Übergangsbereich bezeichnet man ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt von 450,01 € brutto bis 1.300,00 € brutto im Monat.

Mindestlohn

Unter dem Mindestlohn versteht man in der Wirtschaft ein durch Verordnung, Gesetz oder Tarifvertrag festgelegtes Arbeitsentgelt, das als Mindestentgelt gilt und nicht unterschritten werden darf.

Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Entgelt auf 450,00 € begrenzt ist.

N

Nebenjob (Nebentätigkeit)

Eine Nebentätigkeit ist jede Beschäftigung gegen Entgelt, die neben einer hauptberuflichen Beschäftigung von einem Arbeitnehmer ausgeübt wird. Das Entgelt bezeichnet man als Nebenverdienst, Zuverdienst oder umgangssprachlich als Zubrot.

O

On-Site Management

On-Site Management lässt sich mit „Vor-Ort-Management“ übersetzen. Hierbei ist der Personaldienstleister direkt im Werk/Betrieb des Kunden präsent, um die externen Arbeitnehmer zu betreuen. Die Kunden haben in der Regel einen hohen Bedarf an temporären (verliehenen) Arbeitskräften.

Outsourcing

Der Begriff Outsourcing bezeichnet eine Unternehmensstrategie, bei der einzelne Leistungen, Teilbereiche oder Geschäftsprozesse eines Unternehmens auf Zulieferer bzw. andere Dienstleister verlagert werden und nicht mehr vom Unternehmen selbst erbracht oder übernommen werden.

P

Personaldienstleistungskaufleute

Bei dem Beruf des Personaldienstleistungskaufmanns handelt es sich um einen Ausbildungsberuf im Bereich Industrie und Handel mit IHK-Abschluss. Personaldienstleistungskaufleute sind für die Personalbeschaffung zuständig. Personaldienstleistungskaufleute werden in Personaldienstleistungsunternehmen und den Personalabteilungen größerer Unternehmen benötigt. Aber auch in vielen anderen Wirtschaftszweigen finden sie Beschäftigungsmöglichkeiten. Unsere aktuellen Ausbildungsplätze finden Sie hier.

Personalgewinnung

Die Personalgewinnung, auch Personalbeschaffung genannt, ist eine Teilfunktion der Personalwirtschaft mit der Aufgabe, die von einem Unternehmen benötigten Arbeitskräfte in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und räumlicher Hinsicht zu beschaffen.

Personalleasing

Personalleasing ist ein anderer Begriff für → Leiharbeit

Q

Quereinsteiger

Als Quereinsteiger wird eine Person bezeichnet, die aus einem fremden Wirtschaftszweig in ein neues Betätigungsfeld wechselt, ohne die für diese/n Beruf/Branche sonst allgemein übliche „klassische“ Berufsausbildung/Studium absolviert zu haben.

S

Sicherheit

Zeitarbeitskräfte sind oftmals einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt als die Stammbelegschaft, weil sie mit den Gefahrenquellen und Sicherheitsstandards im Kundenunternehmen nicht so vertraut sind wie das Stammpersonal. Personaldienstleister und Kundenbetrieb kooperieren in Sicherheitsbelangen eng miteinander. Deshalb wird das Thema bereits bei Auftragsannahme mit dem Kunden besprochen und dokumentiert. Der Arbeitnehmer erhält eine ausführliche, mehrteilige Sicherheitsunterweisung. Am ersten Arbeitstag wird die Zeitarbeitskraft von dem für ihn zuständigen Sachbearbeiter in den Betrieb begleitet.

Die Arbeitnehmer sind über den gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherungsträger, die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), abgesichert.

Sozialversicherungsfreie Beschäftigung

Der wichtigste Grundsatz bei der Prüfung der Sozialversicherungsfreiheit lautet: Jedes Arbeitsverhältnis ist sozialversicherungspflichtig!

Außer es liegen bestimmte Voraussetzungen vor, die eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung erlauben.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gliedert sich in die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Grundlegend ist davon auszugehen, dass Angestellte, Arbeiter oder Auszubildende kraft Gesetzes in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versichert sind.

Subsidiärhaftung

Zur Subsidiärhaftung kann es kommen, wenn ein Zeitarbeitsunternehmen die geforderten Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Lohnsteuer nicht vollständig oder gar nicht (z.B. aufgrund einer Insolvenz) bezahlt. Dann haftet das Kundenunternehmen für die Zahlung dieser Beiträge.

T

Tätigkeitsnachweis

Unter einem Tätigkeitsnachweis versteht man eine Aufzeichnung der geleisteten Tätigkeiten in einem bestimmten Zeitraum. Ein Tätigkeitsnachweis, auch Stundennachweis genannt, kann handschriftlich, in einer Excel-Tabelle oder mithilfe einer Software erstellt werden. Der Tätigkeitsnachweis ist eine unverzichtbare Hilfe bei der Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden.

U

Überlassungsdauer

Die Überlassung von Arbeitnehmern an Kunden erfolgt vorübergehend bis zu einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten.

Übernahme

Die Übernahme eines Arbeitnehmers vom Zeitarbeitsunternehmen zum Kunden verläuft im Prinzip wie ein ganz normaler Arbeitgeberwechsel. Der Leiharbeitnehmer muss seinen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen kündigen und kann nach Ablauf der Kündigungsfrist bei seinem neuen Arbeitgeber anfangen.

Unfallverhütung

Die Beschäftigten müssen bei der Arbeit vor typischen, berufsbedingten Gefahren sowie schädigenden Belastungen geschützt werden. Für ihre Sicherheit Sorge zu tragen, liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.

Die Unfallverhütung beruht in der Praxis auf eigenständigen Unfallverhütungsvorschriften, die von den Unfallversicherungsträgern erlassen werden. Dazu gehören die Berufsgenossenschaften; sie beraten und überwachen gleichzeitig die Einhaltung dieser Vorschriften.

V

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist als Berufsgenossenschaft der größte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland und damit ein Teil der Sozialversicherung. Die Beschäftigten sind bei der VBG gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten versichert.

W

Wegeunfall

Der Wegeunfall gilt als Arbeitsunfall. Versichert sind der Hin- und Rückweg, wenn der Weg in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Nur der unmittelbare Weg zwischen der Wohnung und dem Ort der Tätigkeit ist versichert. Allerdings ist die Versicherung nicht ausgeschlossen, wenn von dem unmittelbaren Weg abgewichen wird, weil wegen der eigenen oder der Berufstätigkeit des Ehegatten das im eigenen Haushalt lebende Kind fremder Obhut anvertraut ist oder der Versicherte mit anderen berufstätigen oder versicherten Personen gemeinsam ein Fahrzeug zur und von der Arbeit benutzt.

Bitte drehen Sie ihr Mobilgerät Bitte vergößern Sie ihr Browserfenster