Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bedeutet Zeitarbeit, dass mein Arbeitsvertrag mit arcus.plan automatisch befristet ist?
Nein. Der Arbeitsvertrag ist in 95% aller Fälle unbefristet. Ein Befristung kommt in der Regel bei Schülern und Studenten vor, da diese nur in den Ferien arbeiten möchten und danach wieder die Schule/Universität besuchen.
Zeitarbeitsfirmen müssen keine Kündigungsfristen beachten!
Falsch. Es gelten die tariflich vereinbarten Kündigungsfristen bzw. der gesetzliche Kündigungsschutz.
Bei Zeitarbeitsfirmen gibt es keinen Tarifvertrag!
Falsch. Alle in Deutschland tätigen Zeitarbeitsfirmen sind laut AÜG zur Anwendung eines Tarifvertrages verpflichtet, alternativ gilt equal treatment.
Bei einem Zeitarbeitsunternehmen habe ich keinen Urlaubsanspruch.
Das stimmt nicht. Der Urlaubsanspruch ist im Flächentarifvertrag verankert.
Bin ich überhaupt krankenversichert bei einem Zeitarbeitsunternehmen?
Selbstverständlich.
Wer ist denn eigentlich mein Arbeitgeber? Der Kunde oder das Zeitarbeitsunternehmen?
Das Zeitarbeitsunternehmen ist Ihr Arbeitgeber.
Kann ich mich auch ohne Berufsausbildung bei Ihnen bewerben?
Ja, gerne. Auch ohne Berufsausbildung ergeben sich interessante Chancen für Sie.
Ich suche einen Ferienjob für 2 Wochen in den Sommerferien. Geht das?
Ja, das geht.
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern auch Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe zur Verfügung?
Sollten Sie keine besitzen, stellt arcus.plan Ihnen Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe kostenlos zur Verfügung.
Von wem erhalte ich meinen Lohn?
Ihren Lohn erhalten Sie von arcus.plan.
Muss ich Geld bezahlen, wenn ein Kunde mich übernimmt?
Nein. Bei einer Übernahme durch den Kunden entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Stimmt es, dass Zeitarbeitsfirmen keine Überstunden bezahlen?
Nein, dass stimmt nicht. Selbstverständlich vergütet arcus.plan die geleisteten Überstunden, Nachtarbeit, Feiertags- und Sonntagsarbeit laut Tarifvertrag.
Mein Freund würde auch gerne arbeiten. Kann ich ihn zu Ihnen schicken?
Gerne. Wir freuen uns immer über Empfehlungen.
Wenn ein Zeitarbeitsunternehmen keinen Einsatz hat, gibt es auch keinen Lohn!
Nein. Es gilt die Lohnfortzahlung bei Nichtbeschäftigung.
Gibt es die Möglichkeit, als Praktikant bei Ihnen zu arbeiten?
Die Möglichkeit besteht. Wenden Sie sich dazu bitte an eine unserer Niederlassungen.